Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dieser kann sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen.
Beachten Sie dabei bitte die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer.
Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprechzeiten:
Wochentag | vormittags | nachmittags |
---|---|---|
Montag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet.
Das Dienstgebäude ist am Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet sowie während der Sitzungszeiten, sofern diese den obigen Zeitrahmen überschreiten.