Hier finden Sie alle Informationen zu den Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtsgerichts Soest. Bitte beachten Sie die mit den Sprechzeiten bzw. Kassen- und Schalterstunden im Zusammenhang stehenden Hinweise unten auf dieser Seite.
Öffnungszeiten:
Das Dienstgebäude ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet sowie während der Sitzungszeiten, sofern diese den obigen Zeitrahmen überschreiten.
Sprechzeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
|---|---|---|
| Montag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
| Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Kassen- und Schalterstunden der Zahlstelle
Montag bis Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr
sowie Donnerstag zusätzlich 14:00 - 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Kartenzahlungen bei der Zahlstelle nicht möglich sind.
Allgemeine Hinweise:
Bei dem Amtsgericht Soest gilt eine flexible Arbeitszeitregelung. Eine Vielzahl der Mitarbeiter/innen ist teilzeitbeschäftigt. Es ist daher nicht immer gewährleistet, dass Sie Ihre/n Sachbearbeiter/in erreichen. Für eine persönliche Rücksprache ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zu empfehlen.
Die Beschränkungen der Sprechzeiten gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Soest ist zu jeder Zeit gewährleistet.
