Hier finden Sie alle Informationen zu den Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtsgerichts Soest. Bitte beachten Sie die mit den Sprechzeiten bzw. Kassen- und Schalterstunden im Zusammenhang stehenden Hinweise unten auf dieser Seite.

 

Öffnungszeiten:

Das Dienstgebäude ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet sowie während der Sitzungszeiten, sofern diese den obigen Zeitrahmen überschreiten.

Sprechzeiten:

Wochentagvormittagsnachmittags
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten

Kassen- und Schalterstunden der Zahlstelle

Montag bis Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr

sowie Donnerstag zusätzlich 14:00 - 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Kartenzahlungen bei der Zahlstelle nicht möglich sind.

 

Allgemeine Hinweise:

Bei dem Amtsgericht Soest gilt eine flexible Arbeitszeitregelung. Eine Vielzahl der Mitarbeiter/innen ist teilzeitbeschäftigt. Es ist daher nicht immer gewährleistet, dass Sie Ihre/n Sachbearbeiter/in erreichen. Für eine persönliche Rücksprache ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zu empfehlen.

 

Die Beschränkungen der Sprechzeiten gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Soest ist zu jeder Zeit gewährleistet.